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Satzung Players Club Germany

1. Name, Sitz und Zweck

1.1 Der Club führt den Namen Players Club Germany
1.2 Der Club hat seinen Sitz in Ebertsheim
1.3 Der Zweck des Clubs besteht ausschließlich und unmittelbar in
1.3.1 der Förderung, Verbreitung und Weiterentwicklung des Weightpull Sports.                                                                                                                                                                1.3.2 der Aus- und Weiterbildung von Hunden und Hundeführern.
1.3.3 der Förderung nationaler und internationaler Beziehungen und Freundschaften durch den grenzüberschreitenden Hundesport.
1.3.4 der regelmäßigen Durchführung von sportlichen Veranstaltungen für Clubmitglieder und Nichtmitglieder.
1.4 Die Mittel des Clubs dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Clubs. Es darf keine Person durch Ausgaben, die Mitteln und Zweck des Clubs fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

2. Mitgliedschaft

2.1 Mitglied kann grundsätzlich jede natürliche Person werden, die das Weightpull mit Hund erlernen möchte. Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen und politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
2.2 Der Beitritt ist bei einem Mitglied des Vorstandes schriftlich zu beantragen. Der Vorstand beschließt einstimmig die Aufnahme. Bei Ablehnung oder in Zweifelsfällen entscheidet eine Mitgliederversammlung .
2.3 Mitglieder erhalten eine Kopie der Satzung, eine Adressenliste aller Mitglieder und gegen Kostenbeteiligung ein Clubaufkleber und T-Shirt.
2.4 Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Erlöschen, Ausschluß oder Tod.
2.4.1 Der Austritt kann jederzeit zum folgenden Monatsende erfolgen. Er ist formlos schriftlich dem Vorsitzenden gegenüber zu erklären und wird mit dem Zugang des Schreibens an den Vorstand wirksam. Eine Rückerstattung von bereits geleisteten Zahlungen, ist nicht möglich.
2.4.2 Die Mitgliedschaft erlischt, wenn ein Mitglied mit der Zahlung seiner Clubbeiträge mehr als 3 Monate im Rückstand ist. Der Anspruch des Clubs auf Zahlung der geschuldeten Beiträge bleibt bestehen.
2.4.3 Der Ausschluss erfolgt auf Beschluß des Vorstandes und wird vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter ausgesprochen. Ausschlussgründe sind grobe Verstöße gegen die allgemein anerkannten Regeln des Weightpull, Tierschutzgesetz und clubschädingendes Verhalten. Dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Nach erfolgtem Ausschluss muss der Ausgeschlossene das Clubabzeichen zurückgeben, die Kosten werden nicht erstattet.
2.5 Die Mitgliederzahl ist unbegrenzt, obliegt aber dem Vorstand.

2.6 Durch seine Beitritt erkennt jedes Mitglied diese Satzung an. Vor dem Beitritt ist Gelegenheit zur Einsicht in die Satzung zu geben.

3. Formen der Mitgliedschaft

3.1 Ordentliches Mitglied kann jeder werden, der den Weightpullsport in seiner jeweils gültigen Form beherrscht oder erlernen will.
3.2 Passives- (Förder-) Mitglied können ordentliche Mitglieder werden, die für voraussichtlich längere Zeit nicht am Training oder an Wettkämpfen teilnehmen können, den Club jedoch nicht verlassen möchten. Sie werden über das Clubleben informiert und zahlen einen reduzierten Beitrag. Ihre sonstigen Rechte (z.B. kostenfreies Trainig) und Pflichten ruhen.
3.3 Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden, wer sich als ordentliches Mitglied in besonderer Weise um den Club verdient gemacht hat. Ehrenmitglieder werden vom Vorstand vorgeschlagen und von einer Mitgliederversammlung ernannt. Sie zahlen keinen Beitrag, haben kein Stimmrecht in finanziellen Fragen aber ansonsten die gleichen Rechte und Pflichten wie jedes ordentliche Mitglied. In Ausnahmefällen kann auch ein Nichtmitglied zum Ehrenmitglied ernannt werden.

4. Rechte und Pflichten der Mitglieder

4.     Mitglieder haben das Recht
4.1.1 an den für sie vorgesehenen Training- und Wettkampfterminen, gegen entrichten der Startgebühr für Mitglieder, teilzunehmen.
4.1.2 Informationen über Weightpull allgemein, alle Clubangelegenheiten, Weightpull Veranstaltungen und sonstige das Clubleben betreffende Dinge zu erhalten.
4.1.3 soweit sie das 14. Lebensjahr vollendet haben in allen Clubangelegenheiten mitzubestimmen.
4.2 Mitglieder haben die Pflicht
4.2.1 möglichst regelmäßig an den vorgesehenen Trainingsterminen, Wettkämpfen und sonstigen Veranstaltungen teilzunehmen. Dies gilt besonders für neue und unerfahrene Mitglieder, da ansonsten der Ausbildungserfolg in Frage gestellt sein kann.
4.2.2 die für sie festgesetzten Mitgliedsbeiträge zu entrichten.
4.2.3 die allgemein anerkannten Regeln und Verhaltensweisen des UPF Weightpull Reglements zu beachten. Dazu gehören besonders das Verbot von Alkoholgenuß vor und während Wettkampfveranstaltungen und das sichere und Tierschutzrechtliche führen der Hunde.                                                                                                            4.2.4 Alle Hunde der Mitglieder, die für den Weightpullsport vorgesehen sind, sind einem Gesundheitscheck zu unterziehen. Das Ergebnis ist dem Vorstand mit Unterschrift des Tierarztes auszuhändigen

4.2.5 Der Gesundheitscheck muss spätestens im Alter von 15 Monaten durchgeführt werden.                                                                                                                                                           Er beinhaltet eine HD- sowie ED- Auswertung (bevorzugt Dr. Tellhem oder Dr. Kaspar).                                                                                                                                                     Desweiteren muß die Wirbelsäule geröngt werden .                                                                                         Hunde mit Spondylose, Cauda Equina, Athrose, Hd schlechter „c“ oder ED schlechter „2“, werden nicht zugelassen.

5. Organe und ihre Aufgaben

5.1 Die Organe des Clubs sind Mitgliederversammlung und Vorstand.
5.2 Der Vorstand leitet den Club ehrenamtlich. Er ist dabei an Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden.
5.3 Grundsätzliche Entscheidungen sind der Mitgliederversammlung vorbehalten. Dazu zählen insbesondere:
5.3.1 Wahl und Abwahl Kassenprüfer.
5.3.2 Festsetzung von Aufwandsentschädigungen.
5.3.3 Ernennung von Ehrenmitgliedern.
5.3.4 Bestellung und Abberufung von Delegierten.
5.3.5 Durchführung von Veranstaltungen mit überregionaler Bedeutung.
5.3.6 Ausschluß von Mitgliedern.

6. Die Mitgliederversammlung

6.1 Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlußorgan des Clubs. Sie wird von einem Mitglied des Vorstandes einberufen. Leiter der Mitgliederversammlung ist der Vorsitzende, sein Stellvertreter oder ein Vorstandsmitglied.
6.2 Mitgliederversammlungen finden in der Regel einmal Jährlich statt. Eine Mitgliederversammlung ist ordentlichen und Ehrenmitgliedern 4 Wochen vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich anzukündigen. Mitgliederversammlungen an anderen Terminen sind mindestens zwei Wochen vorher schriftlich anzukündigen.
6.3 Eine ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn mehr als 25% der Mitglieder anwesend sind. Sie entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
6.4 Stimmberechtigt sind ordentliche und lernende Mitglieder, die zum Zeitpunkt der Mitgliederversammlung ihre Vereinsbeiträge entrichtet haben und Ehrenmitglieder. Es wird grundsätzlich offen abgestimmt, auf Antrag muß geheime Abstimmung durchgeführt werden.
6.5 Beschlüsse über Satzungsänderungen, Abberufung von Delegierten und Ausschluß von Mitgliedern bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
6.6 Eine Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn eine Vorstandsmitglied, oder wenigstens fünf stimmberechtigte Mitglieder dies verlangen.
6.7 Einmal im Jahr findet die Hauptversammlung statt. Die Tagesordnung der Hauptversammlung muß mindestens umfassen:
§ Bericht des Vorstandes
§ Bericht der Kassenprüfer
§ Entlastung der Kassenprüfer
§ Neuwahl der Kassenprüfer
§ Behandlung von Anträgen
§ Verschiedenes
6.8 Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Leiter der Mitgliederversammlung und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist. Clubmitglieder haben das Recht, Protokolle einzusehen.

7. Der Vorstand [Board]

7.1 Die Angehörigen des Vorstandes stehen fest. Er besteht mindestens aus folgenden Mitgliedern:
7.1.1 dem 1.Vorsitzenden 
7.1.2 dem 2.Vorsitzenden
7.1.3 dem Kassenwart 
7.1.4 dem Schriftführer                                                                                                                                       7.1.5 dem sportlichen Leiter
7.2 Die Amtszeit der Mitglieder läuft unbegrenzt                                                                                                      7.3 Ämterhäufung ist nicht zulässig.
7.4 Aufgaben des Vorstandes:
7.4.1 Der Vorsitzende leitet den Club und vertritt ihn in allen Belangen nach innen und außen.
7.4.2 Der stellvertretende Vorsitzende unterstützt den Vositzenden und vertritt ihn.
7.4.3 Der Kassenwart verwaltet die Finanzen des Clubs. Er ist für die ordnungsgemäße Kassenführung, den pünktlichen Eingang der Mitgliedsbeiträge und fristgemäßes Begleichen von Rechnungen verantwortlich.
7.4.4 Der Schriftführer ist in Absprache mit den anderen Vorstandmitgliedern für den gesamtem Schriftverkehr des Clubs verantwortlich. Dazu zählen insbesondere Clubakten, die Mitgliederliste, die Inventarliste des Clubs, Protokolle und jegliche Korrespondenz.
7.5 Die Vorstandsmitglieder können Aufgaben an Clubmitglieder delegieren.
7.6 Legt ein Vorstandsmitglied oder der gesamte Vorstand seine Ämter nieder, so ist vom (ehemaligen) Vorsitzenden zu Neuwahlen unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen. Bis zur Neuwahl bleibt das bisherige Vorstandsmitglied bzw. der Vorstand geschäftsführend im Amt.
7.7 Der Vorstand soll sich zwischen den Hauptversammlungen regelmäßig zu Beratungen treffen. Der Vorstand kann von jedem seiner Mitglieder nach Absprache mit den anderen einberufen werden. Er ist beschlußfähig, wenn eine Einladung an alle Vorstandsmitglieder ergangen ist und wenigstens drei von ihnen anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Die Ergebnisse von Vorstandssitzungen sind in einem schriftlichen Protokoll festzuhalten. Entscheidungen sind an die Mitglieder weiterzuleiten.

8. Die Kassenprüfer

8.1 Auf der Hauptversammlung werden zwei Kassenprüfer gewählt, die nicht dem Vorstand angehören dürfen. Sie prüfen die Clubkasse und die Inventarliste des Clubs. Von den Kassenprüfern ist darüber der Mitgliederversammlung ein schriftlicher Bericht vorzulegen.
8.2 Ein Kassenprüfer kann höchstens zwei mal hintereinander gewählt werden.

 9. Beziehungen zu anderen Clubs

9.1 Gäste anderer Weigutpull Clubs sind jederzeit willkommen.
9.2 Clubmitglieder sollen ermutigt werden, andere Clubs zu besuchen und auf den dortigen Wettkämpfen teilzunehmen.
9.3 Clubmitglieder werden über regionale und überregionale Weightpullveranstaltungen informiert.
10.4 Der Club als Ganzes wird aufgefordert, neben den Trainingsterminen lokale, regionale und ggf. überregionale Weightpull  Veranstaltungen auszurichten.
10.5 Der Club unterstützt den Grundsatz der Chancengleichheit, er wird nicht diskriminieren und die Eignung zur Mitgliedschaft von Rasse, Hautfarbe, Religion, Alter, Geschlecht, sexuellen Neigungen und nationaler Herkunft abhängig machen. Der Club wird keine Einladungen annehmen und / oder sich an Aktivitäten von Organisationen beteiligen, von denen bekannt ist, dass dort aus den oben genannten Gründen Personen diskriminiert werden.

10. Auflösung des Clubs

10.1 Über eine Clubauflösung ist zu befinden, wenn ein regelmäßiges Abhalten von Veranstaltungen nicht mehr möglich ist.
10.2 Zur Auflösung ist eine Mitgliederversammlung einzuberufen, deren einzige Tagesordnungspunkte sind
§ Beschlussfassung über die Auflösung des Clubs.
§ Beschlussfassung über die Verwendung von Clubvermögen und –inventar.
10.3 Zu dieser Mitgliederversammlung ist mindestens 4 Wochen vorher schriftlich einzuladen.
10.4 Zur Auflösung des Clubs ist eine 4/5-Mehrheit der gesamten Vorstandsmitgliedern erforderlich.

12. Inkrafttreten

Diese Satzung tritt in Kraft mit dem Tage ihrer Verabschiedung durch den Vorstand

13. Beiträge und Kosten

Ordentliches Mitglied:

Jahresbeitrag:                   60€
Wettkampf:                      

- für den 1. Hund              10€

- ab dem 2. Hund                8€

Training: (pro Tag)              0€

Ruhendes Mitglied:

Jahresbeitrag:                   15€

Training: (pro Tag)              1€

Gäste oder Mitglieder anderer Clubs:

Wettkampf:

- für den 1. Hund              15€

- ab dem 2. Hund              10€

- Novice                              5€

Training:(pro Tag)               5€

Beiträge können jährlich vom Vorstand angepasst werden.

 


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